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Transmortale Vollmacht; Vertretung der noch nicht bekannten Erben im Beschwerdeverfahren, wenn der Beschuldigte während des Untersuchungsverfahrens stirbt

Transmortale Vollmacht; Vertretung der noch nicht bekannten Erben im Beschwerdeverfahren, wenn der Beschuldigte während des Untersuchungsverfahrens stirbt

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen

Transmortale Vollmacht; Vertretung der noch nicht bekannten Erben im Beschwerdeverfahren, wenn der Beschuldigte während des Untersuchungsverfahrens stirbt

Anlässlich einer Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz stellte das Grenzwachkorps Ende September 2018 von A. mitgeführtes, mit Kokain kontaminiertes Bargeld in Höhe von EUR 15 000 sowie rezeptpflichtige Medikamente sicher. Die Staatsanwaltschaft eröffnete in der Folge eine Strafuntersuchung gegen A.

Im November 2019 teilte die Rechtsanwältin von A., M.Z., dem Untersuchungsamt mit, dass A. verstorben sei. Das Untersuchungsamt stellte die Untersuchung hierauf ein und verfügte die Einziehung des sichergestellten Bargelds. Gegen diese auschliesslich ihr zugestellte Verfügung erhob M.Z. Beschwerde, auf welche die Anklagekammer nicht eintrat mit der Begründung, der Verstorbene habe kein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung des Einziehungsentscheids, woran weder die M.Z. von A. erteilte Vollmacht über den Tod hinaus noch Art. 405 Abs. 2 OR etwas zu ändern vermöchten, und eine Vollmacht der Erben könne M.Z. nicht vorweisen. Gegen diesen Entscheid erhob M.Z. im Namen der noch nicht bekannten Erben Beschwerde an das Bundesgericht.

Art. 382 Abs. 3 StPO sieht vor, dass nach dem Tode der beschuldigten Person die Angehörigen i.S.v....

iusNet ErbR 22.10.2021

 

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