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Prozessrechtliche Fragen

Prozessrechtliche Fragen

Enterbung: Zulässigkeit der Beschwerde; Abgrenzung zwischen Teilentscheid und Zwischenentscheid

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen
Ein Entscheid, der nur einen Teil der gestellten Begehren behandelt, ist nur dann ein vor Bundesgericht anfechtbarer Teilentscheid, wenn diese Begehren unabhängig von den anderen beurteilt werden können. Dabei muss es nicht nur möglich sein, über die bereits beurteilten Begehren unabhängig von noch nicht beurteilten zu entscheiden, sondern auch, die noch nicht entschiedenen Begehren unabhängig von den bereits entschiedenen zu regeln. Grundsätzlich liegt kein Teilentscheid in diesem Sinne vor, wenn über gewisse Begehren erst entschieden werden kann, wenn andere bereits beurteilt wurden. Der vorliegend angefochtene Entscheid, mit dem in den Erwägungen das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Enterbung verneint und im Dispositiv die Sache zur Bestimmung des Erbteils des Klägers zurückgewiesen wird, ist kein Teilentscheid in diesem Sinne.
iusNet ErbR 13.06.2023

Schulthess Forum Ehegüterrecht 2023

Agenda
Mardi 27 juin 2023 - 9:00 - 17:00
Am Schulthess Forum Ehegüterrecht 2023 erwarten Sie spannende Vorträge zu den Auswirkungen der Neuerungen, zur aktuellen Rechtsprechung und zu den Herausforderungen, die sich in der Praxis an den Schnittstellen des Ehegüterrechts ergeben. So beginnt das Forum mit der Frage nach der Einordnung und Behandlung von Kryptovermögen und digitaler Kunst im Güterrecht. Erfahrene Referierende aus Anwalts- und Vermögensberatung teilen ihr Know-how. Vermehrt zeigt sich in der Praxis das Bedürfnis nach Scheidungsplanung, welche über die blosse Wahl eines Güterstandes in einem klassischen Ehevertrag hinausgeht. Es besteht der Wunsch, die Scheidung als «worst case» plan- und berechenbar zu machen. Das Forum bietet Einsichten zu Ehevertrag und Vorauskonvention aus Anwalts- und Gerichtsperspektive. Anschliessend wird gezeigt, dass es sich lohnt, im Zusammenhang mit Liegenschaften den steuerlichen Fragen auch im Bereich des Familienrechts bzw. des Ehegüterrechts frühzeitig die gebührende Beachtung zu schenken. Damit können andernfalls eintretende, erhebliche Steuerfolgen reduziert oder gar vermieden werden.

Ungültigkeit einer letztwilligen Verfügung/Beschwerdeberechtigung

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen
Erbrechtliche Klagen
Nach der Rechtsprechung hat die gerichtliche Ungültigerklärung eines Testaments zur Folge, dass frühere gültige Verfügungen von Todes wegen, die durch das ungültige Testament aufgehoben wurden, wieder aufleben. Vorliegend hatte der Beschwerdeführer lediglich die jüngere Verfügung angefochten, nicht aber die ältere, die ihn ebenfalls von der Erbfolge ausschloss. Der Beschwerdeführer ist mangels schutzwürdigen Interesses nicht beschwerdeberechtigt, weshalb das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht eintritt.
iusNet ErbR 27.02.2023

Ungültigkeit der Klagebewilligung (einfache Streitgenossenschaft; Säumnis einer der beklagten Parteien)

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen
Das Bundesgericht bestätigt einen Entscheid, mit dem eine Klagebewilligung, die ausgestellt worden war, ohne dass ein Schlichtungsversuch stattgefunden hatte, für ungültig befunden wurde. Vorliegend bestand sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite eine einfache Streitgenossenschaft. Allein gestützt auf die Säumnis einer der beklagten Parteien durfte der Friedensrichter daher die Klagebewilligung nicht ausstellen. Aufgrund des Streitwerts hätten die Parteien zwar auf das Schlichtungsverfahren verzichten können. Tun sie dies aber – wie im vorliegenden Fall – nicht, besteht kein Grund, die qualitativen Anforderungen an die Schlichtungsverhandlung zu reduzieren.
iusNet ErbR 06.12.2022

Vorsorgliche Beweisführung: Schutzwürdiges Interesse

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen
Die vorsorgliche Beweisführung unter Berufung auf ein schutzwürdiges Interesse i.S.v. Art. 158 Abs. 1 lit. b kann nur mit Blick auf einen konkreten materiell-rechtlichen Anspruch verlangt werden. Der Gesuchsteller hat glaubhaft darzulegen, dass ein Sachverhalt vorliegt, gestützt auf welchen ihm das materielle Recht einen Anspruch gegen den Gesuchsgegner gewährt. Gegenstand der vorsorglichen Beweisführung ist einzig die Beweisabnahme hinsichtlich der Feststellung oder Würdigung eines bestimmten Sachverhalts. Die Verantwortung, Angaben zum Sachverhalt zu machen und so den Umfang der Beweisführung zu bestimmen, trifft in erster Linie die gesuchstellende Partei.
iusNet ErbR 25.11.2022

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