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Prozessrechtliche Fragen

Prozessrechtliche Fragen

Anfechtung einer materiellen Enterbung

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
- aktualisiert - 
Bei der Interpretation der Rechtsbegehren ist darauf abzustellen, was der Kläger damit wollte und was er, losgelöst von den von ihm verwendeten Begriffen, dazu vorträgt. Mit der Formulierung, es sei festzustellen, dass sie «wie alle anderen Erben im Rahmen und Umfang … (mindestens aber zum Pflichtteil) an deren Nachlass teilnimmt», bringt die Klägerin klar zum Ausdruck, dass sie im Rahmen der gesetzlichen Regeln am Nachlass der Mutter teilhaben will und die testamentarische Einsetzung des überlebenden Ehegatten als Alleinerbe anficht. Ihre Klage erweist sich als Herabsetzungsklage. - Dieser Entscheid wurde vom Bundesgericht bestätigt.
iusnet ErbR 05.02.2019

Umstrittenes Eigentum an einem in der Schweizerischen Botschaft in Berlin hängenden Bild

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen
Internationales Erbrecht
Das Gesuch eines mutmasslichen Erben um Erlass eines vorsorglichen Verfügungsverbots scheitert an der Aktivlegitimation: Forderungen der Erbengemeinschaft müssen grundsätzlich von allen Erben gemeinsam geltend gemacht werden. Vorbehalten bleiben dringliche Fälle, wobei der betreffende Erbe im Namen der Erbengemeinschaft handeln muss und seine Befugnisse mit dem Wegfall der Dringlichkeit enden. Die von der Schweiz als Gegenpartei behauptete Ersitzung des im Streit liegenden Gemäldes in einem Botschaftsgebäude wurde in Anwendung des Rechts des Ortes der gelegenen Sache bejaht.
iusnet ER 22.01.2019

Rückerstattung von nach dem Tod der Bezügerin ausgerichteten Rentenzahlungen

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen
Internationales Erbrecht
Bei der Frist nach Art. 4 Abs. 4 ATSV handelt es sich um eine Ordnungsfrist. Die Verfahrenshandlung kann daher auch noch nach Fristablauf vorgenommen werden, soweit und solange der geordnete Verfahrensgang dies nicht ausschliesst. Das Erlassgesuch eines Sohnes und Erben, von dem die Schweizerische Ausgleichskasse die Rückzahlung von über den Tod der Rentenbezügerin hinaus erbrachten Zahlungen forderte, war zwar rund zwei Monate zu spät eingereicht worden, aber noch nicht so spät, als dass ein geordneter Verfahrensablauf ausgeschlossen gewesen wäre.
iusnet ER 22.01.2019

Letzter Wohnsitz

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Internationales Erbrecht
Prozessrechtliche Fragen
Für Massnahmen im Zusammenhang mit dem Erbgang ist die Behörde am letzten Wohnsitz des Erblassers zwingend zuständig. Hatte der Erblasser im Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz im Ausland aufgegeben (Kündigung der Wohnung, Einholung einer Offerte für den Transport von Möbeln etc.), jedoch aufgrund der provisorischen Wohnsituation und damit in Ermangelung der Absicht dauernden Verbleibens noch keinen Wohnsitz in der Schweiz begründet, so gilt als Wohnsitz der gewöhnliche Aufenthalt.
iusnet ER 18.12.2018

Anforderungen an das öffentliche Inventar

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Das öffentliche Inventar bezweckt u.a., den Erben die für den Entscheid über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft nötigen Informationen zu verschaffen. Die zuständige Behörde hat daher vor Ansetzung der Deliberationsfrist zu prüfen, ob das Inventar vollständig durchgeführt wurde und den gesetzlichen Anforderungen genügt. Fehlen das Verzeichnis der Vermögenswerte und Schulden der Erbschaft sowie die Schätzung der Inventarstücke, ist das Inventar von ihr als mangelhaft zurückzuweisen.
iusnet ER 10.12.2018

Einsprache- und Äusserungsmöglichkeit zum öffentlichen Inventar

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Der beschränkte Zweck des öffentlichen Inventars besteht darin, die Erben über die Aktiven und Passiven der Erbschaft zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, in Form des Instituts der Annahme der Erbschaft unter öffentlichem Inventar die Schuldenhaftung zu beschränken. Dies lässt es nicht als notwendig erscheinen, den Erben eine mehr als einmalige Einsichts- und Äusserungsmöglichkeit einzuräumen.
iusnet ER 10.12.2018

Betreibung für eine Forderung der Erbengemeinschaft

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen
Eine Betreibung, die von der Erbschaft als solcher angehoben wird bzw. in der die Gläubiger kollektiv bezeichnet werden, ist nichtig. Fehlt im Zahlungsbefehl ein wesentlicher Bestandteil oder sind die Angaben zwar vorhanden, aber mangelhaft, so führt dies in der Regel zur Nichtigkeit des Zahlungsbefehls.
iusnet ER 3.12.2018

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