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Internationales Erbrecht

Internationales Erbrecht

Folgen der Ernennung eines Personal Representative nach britischem Recht für die Betreibung der Erbschaft in der Schweiz

Jurisprudence
Internationales Erbrecht
Nachlassverwaltung
Der britische Personal Representative/Administrator kommt nicht nur dann zum Einsatz, wenn eine Erbschaft überschuldet ist. Seine Rolle ist derjenigen des Willensvollstreckers ähnlicher als derjenigen des amtlichen Liquidators. Die Erbschaft kann folglich weiterhin in der auf den Verstorbenen anwendbaren Betreibungsart dort betrieben werden, wo der Erblasser im Zeitpunkt seines Ablebens betrieben werden konnte.
iusNet ErbR 12.11.2019

Wann und in welchem Umfang können die Kosten für erbgangssicherende Massnahmen dem Nachlass auferlegt werden?

Jurisprudence
Internationales Erbrecht
Nachlassabwicklung
Ob und inwieweit dem Nachlass Kosten für erbgangssichernde Massnahmen auferlegt werden können, hängt davon ab, ob die anordnende Instanz für die Anordnung der erbgangsichernden Massnahmen zuständig war und ob sie die geeigneten Massnahmen getroffen hat. Erbschaftsverwaltung und Erbenruf sind nur anzuordnen, falls sie notwendig i.S.v. Art. 551 Abs. 1 ZGB sind. Die einjährige Erbenruffrist ist eine Ordnungsfrist, deren Nichtbeachtung keinen materiellen Rechtsverlust für die an der Erbschaft Berechtigten nach sich zieht.
iusNet ErbR 02.10.2019

Vorsorgliche Massnahmen in einem Erbstreit: Örtliche Zuständigkeit bei internationalem Sachverhalt

Jurisprudence
Internationales Erbrecht
Prozessrechtliche Fragen
Die Ermittlung auch des ausländischen Rechts ist nicht Tat-, sondern Rechtsfrage, weshalb die gewöhnlichen Beweisregeln nicht zur Anwendung kommen. Wirken die Parteien z.B. durch Beibringung privater Gutachten mit, so können diese schon begrifflich keine Noven darstellen. Obwohl die für Letztere geltenden zeitlichen Schranken nicht einfach übernommen werden dürfen, verlange ein geordneter Prozessablauf nach einer gewissen (zeitlichen) Regelung des Verfahrens des Nachweises ausländischen Rechts. Das Bundesgericht lässt die Frage, bis wann diesbezügliche Rechtsgutachten eingebracht werden können, aber letztendlich mit Verweis auf seine beschränkte Kognition offen.
iusNet ErbR 26.07.2019

St.Galler Erbrechtstagung 2019

Agenda
Mercredi 15 mai 2019 - 9:00 - 17:00
Auch die diesjährige Erbrechtstagung des IRP-HSG erfasst ein breites Themenspektrum: Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen, lebzeitige Abtretung von Grundstücken, Vermächtnisse, Umgang mit ausländischen Immobilien im Nachlass, Interessenkollisionen von Vorsorgebeauftragten und Willensvollstreckern, Fragen des internationalen Erbrechts, korrekter steuerrechtlicher Umgang mit nichtdeklarierten Vermögenswerten, Besprechung neuerer Entscheide im Erbrecht.

Umstrittenes Eigentum an einem in der Schweizerischen Botschaft in Berlin hängenden Bild

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen
Internationales Erbrecht
Das Gesuch eines mutmasslichen Erben um Erlass eines vorsorglichen Verfügungsverbots scheitert an der Aktivlegitimation: Forderungen der Erbengemeinschaft müssen grundsätzlich von allen Erben gemeinsam geltend gemacht werden. Vorbehalten bleiben dringliche Fälle, wobei der betreffende Erbe im Namen der Erbengemeinschaft handeln muss und seine Befugnisse mit dem Wegfall der Dringlichkeit enden. Die von der Schweiz als Gegenpartei behauptete Ersitzung des im Streit liegenden Gemäldes in einem Botschaftsgebäude wurde in Anwendung des Rechts des Ortes der gelegenen Sache bejaht.
iusNet ER 22.01.2019

Rückerstattung von nach dem Tod der Bezügerin ausgerichteten Rentenzahlungen

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen
Internationales Erbrecht
Bei der Frist nach Art. 4 Abs. 4 ATSV handelt es sich um eine Ordnungsfrist. Die Verfahrenshandlung kann daher auch noch nach Fristablauf vorgenommen werden, soweit und solange der geordnete Verfahrensgang dies nicht ausschliesst. Das Erlassgesuch eines Sohnes und Erben, von dem die Schweizerische Ausgleichskasse die Rückzahlung von über den Tod der Rentenbezügerin hinaus erbrachten Zahlungen forderte, war zwar rund zwei Monate zu spät eingereicht worden, aber noch nicht so spät, als dass ein geordneter Verfahrensablauf ausgeschlossen gewesen wäre.
iusNet ER 22.01.2019

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