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Internationales Erbrecht

Internationales Erbrecht

Rückerstattung von nach dem Tod der Bezügerin ausgerichteten Rentenzahlungen

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen
Internationales Erbrecht
Bei der Frist nach Art. 4 Abs. 4 ATSV handelt es sich um eine Ordnungsfrist. Die Verfahrenshandlung kann daher auch noch nach Fristablauf vorgenommen werden, soweit und solange der geordnete Verfahrensgang dies nicht ausschliesst. Das Erlassgesuch eines Sohnes und Erben, von dem die Schweizerische Ausgleichskasse die Rückzahlung von über den Tod der Rentenbezügerin hinaus erbrachten Zahlungen forderte, war zwar rund zwei Monate zu spät eingereicht worden, aber noch nicht so spät, als dass ein geordneter Verfahrensablauf ausgeschlossen gewesen wäre.
iusNet ER 22.01.2019

IPRG-Revision: Kompetenzkonflikte vermeiden und bestehende Unklarheiten ausräumen

Législation
Vorsorge- und Nachlassplanung
Internationales Erbrecht
Die EU hat mit der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (Erbrechtsverordnung, EuErbVO) für eine Vereinheitlichung des auf grenzüberschreitende Erbfälle anwendbaren Rechts im EU-Rechtsraum gesorgt. Der Bundesrat schlägt nun eine teilweise Harmonisierung der Erbrechtsbestimmungen des IPRG (6. Kapitel, Art. 86-96) mit der EuErbVO vor, um das Risiko von Konflikten zumindest in Bezug auf EU-Staaten zu minimieren. Gleichzeitig soll die Revision bestehende Unklarheiten ausräumen und allfälligem Neuerungsbedarf Rechnung tragen.
iusNet ER 19.12.2018

Letzter Wohnsitz

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Internationales Erbrecht
Prozessrechtliche Fragen
Für Massnahmen im Zusammenhang mit dem Erbgang ist die Behörde am letzten Wohnsitz des Erblassers zwingend zuständig. Hatte der Erblasser im Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz im Ausland aufgegeben (Kündigung der Wohnung, Einholung einer Offerte für den Transport von Möbeln etc.), jedoch aufgrund der provisorischen Wohnsituation und damit in Ermangelung der Absicht dauernden Verbleibens noch keinen Wohnsitz in der Schweiz begründet, so gilt als Wohnsitz der gewöhnliche Aufenthalt.
iusNet ER 18.12.2018

Die geplante Revision des schweizerischen Internationalen Erbrechts: Erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten und Koordination mit der Europäischen Erbrechtsverordnung

Die geplante Revision des schweizerischen Internationalen Erbrechts: Erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten und Koordination mit der Europäischen Erbrechtsverordnung
Revision | Europäischen Erbrechtsverordnung | Rechtswahl | Gerichtsstandswahl | Gestaltungsmöglichkeiten

The 15th Zurich Annual Conference on International Trust and Inheritance Law Practise

Agenda
Das diesjährige Seminar widmet sich ausgewählten Themen im Bereich des nationalen und internationalen Erbrechts, Güterrechts und Stiftungsrechts und erörtert dabei relevante Fragen aus der Sicht der Praktiker.

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