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Internationales Erbrecht

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The 20th Zurich Annual Conference on International Trust and Inheritance Law Practise

Agenda
Leitung: Tina Wüstemann und Daniel Leu. Die diesjährige, 20. Ausgabe des Seminars widmet sich ausgewählten Aspekten der nationalen und internationalen Nachlassplanung. Dabei werden neben dem Erbrecht schwerpunktmässig das Erwachsenenschutzrecht, das Steuerrecht sowie das Stiftungs- und Trustrecht behandelt. Die Themen werden dabei stets aus einer praxisorientierten Perspektive adressiert.

Ausgewählte Rechtsprechung zum internationalen Erbrecht

Article Thematique
Internationales Erbrecht

Erstveröffentlichung (in französischer Sprache): iusNet DC 06.02.2023

Das Bundesgericht und der Europäische Gerichtshof haben mehrere wichtige Urteile zum internationalen Erbrecht gefällt. In diesem Beitrag werden vier Urteile von erheblicher praktischer Bedeutung zusammengefasst.
Alexandre Tondina
iusNet ErbR 27.06.2023

Schweizer Errungenschaftsbeteiligung und deutsche Zugewinngemeinschaft bei internationalen Sachverhalten – Charakteristika und Gestaltungsmöglichkeiten, unter Berücksichtigung von Art. 216 ZGB

Schweizer Errungenschaftsbeteiligung und deutsche Zugewinngemeinschaft bei internationalen Sachverhalten – Charakteristika und Gestaltungsmöglichkeiten, unter Berücksichtigung von Art. 216 ZGB
Grenzüberschreitende Erbfälle | Rechtsvergleich Schweiz - Deutschland

Örtliche Zuständigkeit – Erblasser ohne festen Wohnsitz

Jurisprudence
Internationales Erbrecht
Die Rechtsprechung lässt eine antizipierte Anknüpfung an einen unmittelbar bevorstehenden neuen Wohnsitz zu, wenn die betreffende Person Schritte unternommen hat, die für Dritte erkennbar die Absicht zeigen, im Bestimmungsstaat den neuen Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen zu schaffen; diesfalls ist die Perspektive einer Niederlassung in diesem Land entscheidend. Eine simple Absichtserklärung als Ausdruck des inneren Willens genügt nicht. – Der Grundsatz, dass der einmal begründete Wohnsitz bis zum Erwerb eines neuen bestehen bleibt, ist im internationalen Verhältnis nicht anwendbar.
iusNet ErbR 27.02.2023

Die zweiseitige Natur der Rechtswahl im internationalen Privatrecht der Schweiz und Europas*

Article Thematique
Internationales Erbrecht
Die Rechtswahl ist eines der wichtigsten Instrumente des internationalen Privatrechts. Sie ermöglicht es insbesondere einem Erblasser, seinen Nachlass seinem Heimatrecht zu unterstellen. Nach der in diesem Beitrag vertretenen Meinung ist eine in einem Erbvertrag enthaltene Rechtswahl immer zweiseitiger Natur, auch wenn am betreffenden Vertrag nur eine letztwillig verfügende Partei beteiligt ist. Dadurch werden die Interessen sämtlicher Parteien des Erbvertrags gewahrt. Das Einverständnis aller Parteien ist daher erforderlich, um die Rechtswahl zu widerrufen.
Odile Piotet
iusNet ErbR 25.10.2022

Zuständigkeit: Behaupteter fiktiver Wohnsitz, Gehörsverletzung wegen Zurückweisung von Beweismitteln

Jurisprudence
Internationales Erbrecht
Prozessrechtliche Fragen
Verwaltungsdokumente stellen lediglich Indizien für einen Wohnsitz dar, die durch eine «physische Präsenz» von gewisser Dauer bestätigt werden müssen. Vorliegend kamen als Wohnsitz sowohl Monaco als auch Gstaad infrage. Diesfalls befindet sich der Wohnsitz an dem Ort, zu dem die Person die engsten Beziehungen hat, wobei diese Frage auf der Grundlage der Gesamtheit der Umstände entschieden wird. Das angefochtene Urteil ist lückenhaft in Bezug auf die Beziehung des Erblassers zu Gstaad und die Vorinstanz beging eine Gehörsverletzung, indem sie Beweismittel ablehnte, mit denen dieser Aspekt geklärt werden sollte.
iusNet ErbR 02.08.2022

Vorsorgliche Massnahmen: (Vorfrageweise) Anerkennung von Akten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (DE/CH)

Jurisprudence
Internationales Erbrecht
Im Gegensatz zur Frage, ob gegen die ausländische Entscheidung kein ordentliches Rechtsmittel mehr offensteht bzw. ob diese endgültig ist (für die das Recht des Erststaates einschlägig ist), bestimmen sich die Begriffe «ordentliches Rechtsmittel» und «endgültig» gemäss Art. 25 lit. b IPRG nach Schweizer Recht. Die Vorinstanz hat den im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergangenen Beschluss eines deutschen Gerichts, mit dem die Nachlasspflegschaft über einen streitigen Erbanteil angeordnet worden war, zu Recht nicht als endgültig anerkannt, da mit Beschwerde dessen Aufhebung beantragt und damit ein ordentliches Rechtsmittel eingelegt worden war.
iusNet ErbR 24.06.2022

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