IPRG-Revision: Kompetenzkonflikte vermeiden und bestehende Unklarheiten ausräumen
IPRG-Revision: Kompetenzkonflikte vermeiden und bestehende Unklarheiten ausräumen
IPRG-Revision: Kompetenzkonflikte vermeiden und bestehende Unklarheiten ausräumen
In grenzüberschreitenden Erbfällen kommt es regelmässig zu Konflikten und sich widersprechenden Entscheidungen. Die EU hat sich dieser Problematik mit der mit Wirkung vom 17. August 2015 in Kraft getretenen Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (EuErbVO) angenommen. Ihre Einführung hat auch für die Schweiz Auswirkungen, namentlich für Schweizer Bürger mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat und für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die Vermögen in einem EU-Mitgliedstaat haben.
Zwar ist die EuErbVO dem IPRG in weiten Teilen ähnlich; unterschiedliche Regelungen in Detailfragen können aber zu Kompetenzkonflikten führen. Eine Lösung auf staatsvertraglicher Ebene, wie sie die Motion Recordon (Motion Nr. 14.4285 «Internationales Übereinkommen über Erbsachen») anstrebte, wurde als unrealistisch eingeschätzt. Der Bundesrat schlägt deshalb eine teilweise Harmonisierung der Bestimmungen...
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