Die EU hat mit der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (Erbrechtsverordnung, EuErbVO) für eine Vereinheitlichung des auf grenzüberschreitende Erbfälle anwendbaren Rechts im EU-Rechtsraum gesorgt. Der Bundesrat schlägt nun eine teilweise Harmonisierung der Erbrechtsbestimmungen des IPRG (6. Kapitel, Art. 86-96) mit der EuErbVO vor, um das Risiko von Konflikten zumindest in Bezug auf EU-Staaten zu minimieren. Gleichzeitig soll die Revision bestehende Unklarheiten ausräumen und allfälligem Neuerungsbedarf Rechnung tragen.