iusNet

Erbrecht > Rechtsprechung > Bund > Internationales Erbrecht > Vorsorgliche Massnahmen Einem Erbstreit Örtliche

Vorsorgliche Massnahmen in einem Erbstreit: Örtliche Zuständigkeit bei internationalem Sachverhalt

Vorsorgliche Massnahmen in einem Erbstreit: Örtliche Zuständigkeit bei internationalem Sachverhalt

Jurisprudence
Internationales Erbrecht
Prozessrechtliche Fragen

Vorsorgliche Massnahmen in einem Erbstreit: Örtliche Zuständigkeit bei internationalem Sachverhalt

Der Erblasser D. mit Heimatort im Kanton Bern verstarb mit letztem Wohnsitz in Monaco, wo auch seine Lebenspartnerin A. wohnt. Im Nachlass von D. befindet sich u.a. eine Liegenschaft in Genf, welche gemäss Testament die beiden Kindern C. und B. je zur Hälfte erben sollten mit dem Recht, diese verkaufen zu können. Über Zeitpunkt und Bedingungen des Verkaufs sollte jedoch A., der D. das Recht einräumte, in der Liegenschaft zu wohnen «le temps qui lui plaira», bestimmen können. 

In der Folge kam es zum Streit zwischen A. und den Kindern. Im Juni 2015 stellte A. im Zusammenhang mit einem Schlichtungsgesuch betreffend die Ausrichtung des Wohnrechts bei der Vorinstanz ein Gesuch um Erlass vorsorglicher Sicherungsmassnahmen betreffend die Liegenschaft in Genf. In Gutheissung desselben ordnete die Gerichtspräsidentin eine Verfügungsbeschränkung an. Die örtliche Zuständigkeit bejahte sie nach summarischer Prüfung gestützt auf ein Gutachten des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung (ISDC) zum monegassischen Recht. Dagegen erhoben B. und C. Berufung ans Obergericht; betreffend örtliche Zuständigkeit legten sie ein Gutachten F. vor. Nachdem A. ihre Berufungsantwort...

iusNet ErbR 26.07.2019

 

L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.