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Erbrechtliche Klagen

Erbrechtliche Klagen

Testamentswiderruf aufgrund eines später errichteten Testaments (sowie Voraussetzungen für unentgeltliche Rechtspflege)

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Der Tatbestand von Art. 511 Abs. 1 ZGB ist durch das Zusammentreffen früherer und späterer positiver Anordnungen erfüllt, d.h., dass allein die Tatsache der Errichtung einer neuen Verfügung die ältere aufhebt. Etwas daran zu ändern vermöchte nur ein gegenteiliger Wille des Erblassers, nicht aber, dass spätere Anordnungen früheren allenfalls nicht widersprechen und somit beide zur Anwendung gelangen könnten.
iusNet ErbR 26.04.2022

Herabsetzungsklage: Klagefrist und Pflichtteilsberechnungsmasse

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Die Frist für die Herabsetzungsklage beginnt zu laufen, sobald die in ihrem Pflichtteil verletzte Person Kenntnis von den tatsächlichen Elementen hat, die einen Erfolg der Klage erwarten lassen. Da sich die Beschwerdeführer ausschliesslich gegen die Eventualbegründung der Vorinstanz (die Frist sei gewahrt, da der Beschwerdegegner Kenntnis von der Pflichtteilsverletzung erst im Zeitpunkt des Erhalts des Steuerinventars erlangt habe), nicht aber gegen die Hauptbegründung (Nichteintreten mangels rechtsgenüglicher Auseinandersetzung mit der bezirksgerichtlichen Urteilsbegründung) wendeten, war auf das Begehren, die Herabsetzungsklage sei wegen Verjährung abzuweisen, nicht einzutreten.
iusNet ErbR 26.04.2022

Anforderungen an eine Ersatzverfügung

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Der Grundsatz, dass der Teil des Nachlasses, über den der Erblasser nicht verfügt hat, an die gesetzlichen Erben fällt, gilt auch ganz allgemein immer dann, wenn eine Verfügung von Todes wegen nicht die vom Erblasser beabsichtigte Wirkung entfaltet. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein eingesetzter Erbe die Erbfolge nicht antreten kann, es sei denn, die Verfügung von Todes wegen lasse einen anderen Willen des Erblassers erkennen. Eine Ersatzverfügung braucht zwar nicht ausdrücklich erfolgt zu sein, sie muss jedoch aus der Verfügung von Todes wegen hervorgehen.
iusNet ErbR 01.04.2022

Verspätet eingebrachte Tatsachenbehauptungen und Beweismittel

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Da die Kinder der Erblasserin den Anstieg des Vermögens des Stiefvaters während dessen Ehe mit ihrer Mutter sowie ihren hälftigen Anteil an dieser Errungenschaft bereits in der Klageantwort geltend gemacht haben, gehörte die Frage, welcher Gütermasse der Vermögenszuwachs angehört, ab diesem Zeitpunkt zum Prozessstoff; in den Dupliken kann insoweit keine Ausdehnung des Prozessstoffes mehr erfolgt sein, welche eine Zulassung von nach Aktenschluss eingebrachten neuen Beweismittel gerechtfertigt hätte.
iusNet ErbR 01.04.2022

Solidarische Haftung der Erben für Barvermächtnisse

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Bezüglich des Dispositionsgrundsatzes sind Urteil wie auch Rechtsbegehren am Grundsatz von Treu und Glauben zu messen. Vor diesem Hintergrund ist nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz trotz der Worte «zu Lasten des Nachlasses» unter Rückgriff auf Klagebegründung und Umstände zum Schluss kam, die Klägerin verlange die Zahlung des Barlegats von der Beklagten persönlich. Das Bundesgericht bestätigt ferner seine Rechtsprechung, mit welcher es den Grundsatz der Solidarhaftung auf die Ausrichtung von Vermächtnissen ausgedehnt hat; die Miterben bilden diesfalls keine notwendige passive Streitgenossenschaft.
iusNet ErbR 30.03.2022

Erbunwürdigkeit einer Vertrauensperson (Art. 540 Abs. 1 ZGB)

Éclairages
Erbrechtliche Klagen

BGer, Urteil 5A_993/2020 vom 2. November 2021

Das Bundesgericht bestätigte die Erbunwürdigkeit eines Pflegefachmanns, der eine alleinstehende Erblasserin 17 Jahre lang pflegte sowie ihr Haus bewirtschaftete und dadurch ihren Eintritt in ein Heim verhinderte. Das entscheidende Kriterium war das Vertrauensverhältnis mit den damit verbundenen Aufklärungspflichten. Das Urteil zeigt, dass die Erbunwürdigkeit einer Vertrauensperson jeweils im konkreten Einzelfall zu beurteilen ist. Aufgrund der schwerwiegenden Konsequenzen der Erbunwürdigkeit für die Vertrauensperson und den Erblasser sollte in die Verfügungsfreiheit des Letzteren nur mit Zurückhaltung eingegriffen werden.
Roxana Bollinger-Bär
iusNet ErbR 21.02.2022

Die erbrechtliche Teilungsklage unter der Schweizerischen Zivilprozessordnung – Neueste Entwicklungen und zivilprozessuale Herausforderungen

Agenda
Vortrag; es referiert Daniel Antognini, M.A. HSG, Rechtsanwalt, Senior Associate, Niederer Kraft Frey AG, Zürich.

Erbunwürdigkeit eines Pflegefachmanns, dem eine Patientin aus Dankbarkeit ihr Haus vermacht hatte

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
A. war nicht nur Pfleger, sondern auch Beistand, Generalbevollmächtigter und Vorsorgebeauftragter von H.B. Aufgrund des ausserordentlichen Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnisses wäre A. spätestens, als er Kenntnis von seiner erbrechtlichen Begünstigung durch H.B. erhielt, verpflichtet gewesen, H.B. darüber aufzuklären, dass er seine Dienstleistungen als amtlich eingesetzter Beistand sowie im Rahmen eines entgeltlichen Dienstleistungsvertrags und nicht auf der Basis eines Freundschaftsverhältnisses erbringe. Im Lichte der weiteren Umstände haben die kantonalen Gerichte die Voraussetzungen einer Erbunwürdigkeit ohne Verletzung von Bundesrecht bejaht.
iusNet ErbR 20.12.2021

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