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Erbrechtliche Klagen

Erbrechtliche Klagen

Gültigkeit eines Erbverzichtsvertrags

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Ein Erbverzichtsvertrag umfasste eine abschliessende notarielle Bescheinigung der eigenhändigen Unterzeichnung des Vertrags durch die Parteien und die Zeugen, die mit den weiteren Dokumenten zusammengebunden worden war, wobei der Notar jede Seite der Urkunde unterzeichnet und mit einem Stempel versehen hatte und das letzte Blatt zudem datiert worden war. Damit erscheine, so die Vorinstanz, die mehrseitige Urkunde als einheitliches Dokument und erfülle die einschlägigen Anforderungen des Bundesrechts. Das Bundesgericht bestätigt dies.
iusNet ErbR 17.01.2023

Klage auf Vollzug einer erbrechtlichen Auflage: Aktivlegitimation

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Der Umstand allein, dass der Kläger Einwohner der Stadt U. war, vermochte die Aktivlegitimation zur Klage auf Vollzug der mit dem Vermächtnis des Schlösslis an die Stadt U. verbundenen erblasserischen Auflage, dass das Schlössli ausschliesslich öffentlich zu nutzen sei, nicht zu begründen. Dafür hätte der Kläger eine spezifische Beziehungsnähe persönlicher, räumlicher oder sachlicher Natur zur Streitsache haben oder zumindest einen aktuellen oder potenziellen praktischen Nutzen aus dem Vollzug der Auflage ziehen können müssen. Die Motivation, gewissermassen stellvertretend die Interessen des Verstorbenen zu wahren und dafür zu sorgen, dass dessen Wille erfüllt wird, genügt dagegen für Private nicht.
iusNet ErbR 19.12.2022

Erbteilung: Privatorische Klausel und Herabsetzung diverser Zuwendungen

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung
Privatorische Klauseln sind grundsätzlich zulässig. Sie können jedoch unsittliche oder rechtswidrige Anordnungen in Verfügungen von Todes wegen nicht schützen – in diesem Umfang wären sie (teil-)ungültig bzw. (teil-)anfechtbar. Ebenso dürfen sie eine Person nicht daran hindern, die ihr gesetzlich zustehenden Rechte wahrzunehmen. Hat eine entsprechende Klage Erfolg, entfaltet die privatorische Klausel keine Wirkung. Rentenversicherungen ohne Rückkaufswert sind im Grundsatz nicht pflichtteilsrelevant, wenn nicht ausnahmsweise eine Entäusserung von Vermögenswerten zum Zwecke der Umgehung der Verfügungsbeschränkung eine Hinzurechnung rechtfertigt. Ein vom Erblasser frei bestimmter Anrechnungswert von Erbschaftssachen kann bei der Berechnung der Pflichtteilsberechnungsmasse nicht berücksichtigt werden.
iusNet ErbR 15.11.2022

Ungültigkeitsklage: Gerichtskostenvorschuss

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
Im Kanton Genf werden die Gebühren in Abhängigkeit vom Streitwert, dem Umfang und der Schwierigkeit des Verfahrens nach einem vom Staatsrat festgelegten Tarif berechnet. Nach der Rechtsprechung bildet bei einem Erbteilungsstreit das gesamte Teilungsvermögen den Streitwert, wenn der Streit den Teilungsanspruch als solches betrifft. Ist dagegen nur der Anteil eines am Gesamtnachlass Berechtigten streitig, stellt lediglich dieses Betreffnis den Streitwert dar. Vorliegend ging es nicht um die Zulässigkeit der Teilung, sondern um die Erbenqualität des Klägers, der im Testament keine Erwähnung fand, weshalb der Streitwert dem Anteil von A. am zur Teilung gelangenden Nachlassvermögen (d.h. auch unter Berücksichtigung der anfallenden Erbschaftssteuern) entspricht.
iusNet ErbR 21.10.2022

Vermächtnisklage: Auslegung von Testamenten / Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Nach dem ungeschriebenen Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit muss der Inhalt einer Verfügung von Todes wegen vom Erblasser selbst bestimmt werden. Eine Delegation der Verfügungsbefugnis ist unzulässig. Da sich der vorliegend strittigen Verfügung weder ein Verwendungszweck noch die Verwendungsempfänger entnehmen liessen und die Ziele völlig offen blieben, brauchte nicht geprüft zu werden, wie es sich mit jenen Stimmen in der Lehre verhält, die für eine Lockerung des Grundsatzes plädieren. Denn auch nach diesen Stimmen hat der Erblasser dem Konkretisierungsgebot zu genügen, d.h., er hat zu definieren, was er will und welches seine Ziele sind, um begründ- und überprüfbare Entscheide bezüglich der Umsetzung dieses Willens zu ermöglichen.
iusNet ErbR 04.10.2022

Erbteilung: Begründungsanforderungen, doppelseitige Klage, Klageanerkennung, Ausgleichung und Bindungswirkung eines Erbvertrags

Jurisprudence
Nachlassabwicklung
Erbrechtliche Klagen
Bei der Erbteilungsklage als actio duplex kann jede Partei Anträge stellen, ohne Widerklage erheben zu müssen; das Gericht ist an übereinstimmende Parteianträge gebunden. Von der Ausgleichung sind nur unentgeltliche Zuwendungen erfasst. Zwar kann im Verjährenlassen eines Darlehens eine ausgleichungspflichtige Zuwendung liegen. Dass ein nachträglicher Schulderlass vorliege, wurde jedoch vorliegend weder ausreichend begründet noch nachgewiesen. Mit der testamentarischen Pflichtteilssetzung eines ihrer Kinder bzw. von dessen Nachkommen verstiess die Erblasserin gegen den mit ihrem vorverstorbenen Ehemann abgeschlossenen Erbvertrag, der die nicht widerrufliche Verpflichtung des überlebenden Ehegatten zur Gleichbehandlung der Kinder vorsah.
iusNet ErbR 04.10.2022

Klageänderung: Ungültigkeit und Nichtigkeit von letztwilligen Verfügungen

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen
Ungültigkeitsklage und Nichtigkeitsklage sind zwei verschiedene Rechtsbehelfe, die nicht nur an unterschiedliche Tatbestände anknüpfen, sondern auch unterschiedliche Rechtsfolgen haben. Geht ein Kläger in der Berufung zur Nichtigkeitsklage über, nachdem er vor der ersten Instanz noch ausschliesslich verlangt hatte, die letztwillige Verfügung sei ungültig zu erklären, liegt eine Klageänderung vor, auf die nur eingetreten werden kann, wenn der Kläger aufzeigt, dass die Voraussetzungen für eine Klageänderung in diesem Verfahrensstadium gegeben sind.
iusNet ErbR 02.08.2022

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