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Steuerbefreiung

Besteuerung eines Vermächtnisses an die leibliche Tochter

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer
Nach dem ESchStG/BL sind direkte Nachkommen von der Erbschafts- und der Schenkungssteuer befreit. Verwendet der Gesetzgeber in einer Steuerrechtsnorm zivilrechtliche Begriffe, ist deren zivilrechtliche Bedeutung grundsätzlich auch für das Steuerrecht massgebend. Da das kantonale Recht (BL) «Nachkommen» nicht eigenständig klärt, ist daher das Zivilrecht heranzuziehen. Eine Entstehung des Kindesverhältnisses durch Anerkennung schied vorliegend aus, da die leibliche Tochter C. des Erblassers bereits einen zivilrechtlichen Vater hatte. Die Anerkennung im Schenkungsvertrag hätte aber auch dem Formerfordernis nicht genügt. Für die Erbschaftssteuer auf dem Vermächtnis an C. galt der Normaltarif.
iusNet ErbR 29.08.2023

Begriff des Pflegekindes im Steuergesetz des Kantons Basel-Stadt

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer
Zivilrechtliche Begriffe, die in Steuergesetzen verwendet werden, haben die Bedeutung, die ihnen im Zusammenhang mit der betreffenden steuerrechtlichen Regelung zukommt, wobei diese nicht zwingend mit der zivilrechtlichen übereinstimmt. Bei identischer Terminologie ist die zivilrechtliche Bedeutung nur dann nicht massgebend, wenn triftige Gründe dafür sprechen. Der Begriff «Pflegekind» i.S. des Steuergesetzes/BS setzt voraus, dass die Pflegeeltern dem Pflegekind die Pflege im eigenen Haushalt erwiesen haben und das Pflegekind mit den Pflegeeltern in einer Hausgemeinschaft gelebt hat, und zwar während der Minderjährigkeit des Kindes.
iusNet ErbR 20.08.2019