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Prozessstandschaft

Prozessführungsbefugnis in den Nachlass des Erblassers betreffenden Nachsteuerverfahren

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Anders als in zivilrechtlichen Prozessen können die Erben in abgaberechtlichen Verfahren Beschwerde führen, ohne dass sich die anderen Erben zwingend am Verfahren beteiligen müssten. Die Frage, ob in verwaltungsrechtlichen Prozessen den Erben auch neben dem Willensvollstrecker ein eigenständiges individuelles Beschwerderecht zukommt, verneint das Bundesgericht aber für die vorliegend zu beurteilenden Nachsteuerverfahren. Es betont jedoch, dass den Erben angesichts ihrer solidarischen Haftbarkeit für die Steuerschulden des Erblassers diejenigen Verfahrensrechte einzuräumen sind, die zur Wahrung ihrer sich aus dieser Stellung ergebenden Interessen unerlässlich sind.
iusnet ErbR 25.02.2025