Die Justice de Paix hatte entschieden, dass ein von A. und B. am 19. Juli 2024 verfasstes Dokument wegen Verletzung der Pflicht zur unverzüglichen Niederschrift und Weiterleitung nicht als mündliches Testament des im Juni 2024 verstorbenen F. anerkannt werden könne. A. und B. machten mit Berufung geltend, dass besondere Umstände vorlägen, die eine Abweichung von dieser Pflicht rechtfertigten. Die Cour de Justice tritt auf die Berufung nicht ein, weil A. und B. kein schutzwürdiges Interesse an der Entscheidung nachweisen konnten.