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Ein unangemessen hohes Willensvollstreckerhonorar schädigt Quotenvermächtnisnehmer bloss mittelbar (Reflexschaden)

Kommentierung
Nachlassverwaltung

Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob eine Quotenvermächtnisnehmerin den Willensvollstrecker für den Schaden ersatzpflichtig machen kann, den sie durch ein vermeintlich unangemessen hohes Honorar erlitten hat. Es präzisierte seine Rechtsprechung zur Frage der Aktivlegitimation einer Vermächtnisnehmerin zur Geltendmachung einer Verantwortlichkeitsklage gegen den Willensvollstrecker.
Marc’Antonio Iten
iusNet ER 15.10.2018

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