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Liegenschaften in der Erbteilung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Liegenschaften in der Erbteilung
Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)
Mit der Motion «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+» wurde der Bundesrat beauftragt, bis spätestens Ende 2025 einen Entwurf für eine Teilrevision des BGBB auszuarbeiten. Am 27. September 2024 hat der Bundesrat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Vorlage werden namentlich drei Ziele verfolgt, nämlich die Stärkung der Selbstbewirtschaftung, der Stellung von Ehegattinnen und -gatten sowie des Unternehmertums. Mit Blick auf den Erbfall und die Nachlassplanung sind insbesondere zwei der vorgeschlagenen Neuerungen erwähnenswert: die Erhöhung des Anrechnungswerts von wesentlichen Investitionen und die Ermöglichung der Realteilung grosser Gewerbe.
Liegenschaften in der Erbteilung
Anspruchsreihenfolge, wenn mehr als ein Erbe die Zuweisung eines landwirtschaftlichen Grundstückes verlangt
Der 2015 verstorbene F. hinterliess seine Ehefrau und neun Nachkommen, unter ihnen A. und B8. Im Nachlass von F. befindet sich u.a. das in der Landwirtschaftszone gelegene Grundstück Nr. 0001, welches sowohl A. als auch B8 für sich beanspruchen. Beide sind Eigentümer von einem landwirtschaftlichen Betrieb. Die Liegenschaft Nr. 0001 liegt dabei zwischen den Grundstücken Nr. 0004 von A. und Nr. 0003 von B8. Das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden entschied u.a., dass das Grundstück Nr. 0001 B8 zugewiesen wird. A. erhob gegen diesen Entscheid Berufung an das Obergericht.
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