Die im Zuge Revision der Unternehmensnachfolge im Erbrecht geplanten Massnahmen sind unter dem Aspekt der Gleichbehandlung der Erben nicht unproblematisch. Daher strebt der Bundesrat mit Art. 522a E-ZGB an, die Pflichtteilsansprüche der Erben stärker zu schützen und zugleich die Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen in der Hand derselben Inhaberschaft zu vereinen. Die Einführung dieser Regelung wird in der vorliegenden Kommentierung aus einer kritischen Perspektive beurteilt.