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Aktivlegitimation des Kindes eines «Zahlvaters» zur Herabsetzungsklage

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Aktivlegitimation des Kindes eines «Zahlvaters» zur Herabsetzungsklage

A., geb. 1958, ist das aussereheliche Kind von F. Mutmasslicher Vater von A. ist G., welcher sich mit von der Vormundschaftsbehörde genehmigtem Vertrag vom 31. Mai 1958 verpflichtet hatte, Beiträge an den Unterhalt von A. zu leisten (Zahlvaterschaft). G. hat zwei weitere Kinder (B. und C.) aus einer geschiedenen Ehe. Ferner errichtete G. mit Testament eine Stiftung, der er insbesondere seine Bildersammlung übertrug. Nach dem Tod von G. gelangte A. an das Gericht und verlangte seinen Pflichtteil.
iusNet ErbR 26.04.2024

Jahre nach der Teilung der Erbschaft entdecktes Testament: Steht die Erbschaftsklage offen?

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Jahre nach der Teilung der Erbschaft entdecktes Testament: Steht die Erbschaftsklage offen?

Die verwitwete Erblasserin I. verstarb 2002 kinderlos in Genf. Ihr gesamter Nachlass ging entsprechend einem Testament vom März 1999 an die Einrichtung A. einer religiösen Gemeinschaft. 2019 wurde in den Papieren eines Neffen des vorverstorbenen Ehemanns von I. ein weiteres Testament von I. vom Mai 1999 entdeckt. Mit diesem widerrief I. sämtliche früheren Verfügungen von Todes wegen und setzte als alleinige Erben R. und S. als letzte Nachkommen des Ehemanns ein. Mit Erbschaftsklage verlangen die Erben von R. und S. von A. die Herausgabe der ihr zu Unrecht zugefallenen Vermögenswerte. Die Cour de Justice hatte zu entscheiden, ob die Erbschaftsklage noch möglich ist.
iusNet ErbR 05.06.2024

Klage auf Herausgabe von Mietzinseinnahmen auf einem Miteigentumsanteil im ungeteilten Nachlass/Örtliche Zuständigkeit

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen

Klage auf Herausgabe von Mietzinseinnahmen auf einem Miteigentumsanteil im ungeteilten Nachlass/Örtliche Zuständigkeit

Der 2016 mit letztem Wohnsitz im Kanton Bern verstorbene B. hinterliess als Erben seine Ehefrau D. und drei Kinder. B. und D. waren je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft in R., welche an H. vermietet wurde und die D. gemäss Erbvertrag auf Anrechnung an ihren Erbteil zu Alleineigentum zu erwerben berechtigt, aber nicht verpflichtet war. 2020 erhob der Generalerbenvertreter im Nachlass von B. vor dem Bezirksgericht Brugg/AG Klage gegen D. und verlangte die Herausgabe der seit dem Tod von B. auf dem Miteigentumsanteil im Nachlass entfallenden Mietzinse. Streitig ist, ob das Bezirksgericht auf die Klage zu Recht nicht eintrat.
iusNet ErbR 05.06.2024

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