Sie sind hier
Unternehmen in der Erbteilung
Unternehmen in der Erbteilung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Vernehmlassung i.S. Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge
Mit vier zentralen Massnahmen will der Bundesrat die erbrechtliche Unternehmensnachfolge erleichtern. Unter anderem soll ein Erbe die Zuweisung des gesamten Unternehmens verlangen können, wenn der Erblasser keine diesbezüglichen Anordnungen getroffen hat. Ziel der Revision ist eine höhere Stabilität von Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen.
Unternehmen in der Erbteilung
Vorsorge- und Nachlassplanung
Unternehmenserbrecht quo vadis? Würdigung des bundesrätlichen Vorentwurfs zur Unternehmensnachfolge
Am 26.2.2020 veröffentlichte der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Unternehmensnachfolge). Die Kommentierung fasst die wichtigsten vorgesehenen Neuerungen und Änderungen zusammen und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.
Kinga M. Weiss
Markus Vischer
Unternehmen in der Erbteilung
Ständerat (Erstrat) beschliesst Nichteintreten
- aktualisiert -
Der Bundesrat verabschiedete in seiner Sitzung vom 10. Juni 2022 die Botschaft und den Entwurf zur Unternehmensnachfolge im Erbrecht. Der Ständerat (erstbehandelnder Rat) hat am 15. Juni 2023 beschlossen, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Unternehmen in der Erbteilung
Verbesserungen der Position der pflichtteilsberechtigten Miterbinnen und Miterben im Zuge der geplanten Revision der Unternehmensnachfolge (Art. 522a E-ZGB)
Die im Zuge Revision der Unternehmensnachfolge im Erbrecht geplanten Massnahmen sind unter dem Aspekt der Gleichbehandlung der Erben nicht unproblematisch. Daher strebt der Bundesrat mit Art. 522a E-ZGB an, die Pflichtteilsansprüche der Erben stärker zu schützen und zugleich die Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen in der Hand derselben Inhaberschaft zu vereinen. Die Einführung dieser Regelung wird in der vorliegenden Kommentierung aus einer kritischen Perspektive beurteilt.
Unternehmen in der Erbteilung
Erbrechtliche Klagen
Einmann-AG des Erblassers in der Erbteilung: Zuteilung von Aktien/Ausgleichung eines allfälligen Mehrwerts; Ausgleichung «indirekter Zuwendungen»
Im Nachlass von G.A. und F.A. befindet sich u.a. die H. AG, deren Alleinaktionär F.A. war. Erbvertraglich war vereinbart worden, dass das Aktienkapital der H. AG so auf die überlebenden Kinder bzw. Kindesstämme verteilt werden sollte, dass jeder kapitalmässig gleich beteiligt sei, wobei die im Geschäft mitarbeitenden Familienmitglieder stimmrechtsmässig die Aktienmehrheit erhalten sollten. Im Erbteilungsprozess zwischen den Kindern streitig sind u.a. die Zuteilung der Aktien der H. AG, die Ausgleichungspflicht eines allenfalls aus dieser Zuteilung resultierenden Mehrwerts der Stimmrechtsaktien und die Ausgleichungspflicht lebzeitiger Zuwendungen via H. AG an Erben.