Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse bei der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes
A. ist die Ehefrau, C., F. und B. sind die Kinder von D. Nach dem Tod von D. 2001 wurde das landwirtschaftliche Gewerbe in seinem Nachlass F. zugeteilt. Diese übernahm den Hof und lebte mit A., B. und ihren beiden Neffen G. und H. auf dem Anwesen. Nachdem F. 2014 verstarb, verlangen sowohl der Bruder C. einerseits als auch die Mutter A. und die Schwester B. anderseits die Zuweisung des landwirtschaftlichen Gewerbes.
Anfechtung eines Erbteilungsvertrags wegen Grundlagenirrtums (Bewertung landwirtschaftlicher Grundstücke in der Erbteilung)
Ein Gesuch um Ergänzungsleistungen wurde mit der Begründung abgewiesen, die Gesuchstellerin habe mit Erbteilungsvertrag auf güter- und vermögensrechtliche Ansprüche verzichtet. In der Folge focht die Gesuchstellerin den Erbteilungsvertrag wegen Grundlagenirrtums an. Ihr sei nicht bewusst gewesen, dass für die Bewertung der landwirtschaftlich genutzten, an Dritte verpachteten Grundstücke im Nachlass der Verkehrs- und nicht der Ertragswert massgebend gewesen wäre.