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Vertretungsmacht

Willensvollstrecker dürfen Nachlassliegenschaften durch Spezialisten verkaufen lassen (Mäklervertrag)

Kommentierung
Nachlassabwicklung
Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob ein Willensvollstrecker den Verkauf von Nachlassliegenschaften auf eine Immobiliengesellschaft auslagern darf (Mäklervertrag). Es stellte fest, dass dies sachlich gerechtfertigt sein kann. Unter Umständen ist die Übertragung eines Liegenschaftsverkaufs auf Spezialisten nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten. Willensvollstrecker dürfen den Mäklervertrag auch mit Gesellschaften eingehen, die ihnen nahestehen, vorausgesetzt, dies ist für die Erben im Ergebnis vorteilhaft.
Marc’Antonio Iten
iusNet ErbR 28.10.2019

Delegation des Verkaufs von Nachlassliegenschaften durch den Willensvollstrecker

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Der Verkauf von Liegenschaften mit hohem Wert kann den Beizug eines professionellen Liegenschaftsmäklers gebieten, auch wenn der Willensvollstrecker selbst Immobilienfachmann ist. Bei einem Mäklervertrag mit Provision in Form eines prozentualen Anteils am Verkaufserlös haben die Parteien ein gleichgerichtetes Interesse an einem möglichst hohen Verkaufspreis. Es besteht daher keine Gefahr der Benachteiligung des Vertretenen, weshalb der Vertrag selbst dann gültig wäre, wenn ein Insichgeschäft vorläge.
iusNet ErbR 26.08.2019