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Versteigerung unter den Erben

Erbteilung: Versteigerung von Liegenschaften

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Der Verkauf einer Erbschaftssache kommt erst in Betracht, wenn die Erbschaftssache nicht in einem Los Platz findet. Auf Verlangen eines Erben hat der Verkauf im Wege der Versteigerung stattzufinden. Bei Uneinigkeit der Erben entscheidet die Behörde, ob die Versteigerung öffentlich oder nur unter den Erben stattfinden soll, wobei sie die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen hat und nur eine öffentliche Versteigerung infrage kommt, wenn keiner der Erben die Liegenschaft übernehmen will oder wenn nicht alle Erben über die finanziellen Mittel zum Erwerb der Liegenschaft verfügen.
iusNet ErbR 19.07.2022