Zivilrechtliche Begriffe, die in Steuergesetzen verwendet werden, haben die Bedeutung, die ihnen im Zusammenhang mit der betreffenden steuerrechtlichen Regelung zukommt, wobei diese nicht zwingend mit der zivilrechtlichen übereinstimmt. Bei identischer Terminologie ist die zivilrechtliche Bedeutung nur dann nicht massgebend, wenn triftige Gründe dafür sprechen. Der Begriff «Pflegekind» i.S. des Steuergesetzes/BS setzt voraus, dass die Pflegeeltern dem Pflegekind die Pflege im eigenen Haushalt erwiesen haben und das Pflegekind mit den Pflegeeltern in einer Hausgemeinschaft gelebt hat, und zwar während der Minderjährigkeit des Kindes.