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Relative Wirkung

Ungültigkeitsklage zur Absetzung eines Willensvollstreckers

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Prozessrechtliche Fragen
- aktualisiert - 
Das Bundesgericht hebt den Entscheid des Kantonsgerichts auf. Es bejaht die Passivlegitimation des allein eingeklagten Willensvollstreckers und bestätigt die ältere Rechtsprechung, wonach die Ungültigerklärung der Willensvollstreckung auch für nicht am Prozess beteiligte Erben und Begünstigte die Einsetzung dahinfallen lässt.
iusNet ErbR 25.02.2019