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Prozessvollmacht

Anforderung an eine Prozessvollmacht

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Aufgrund ihrer Tragweite werden an die Spezifizierung einer Prozessvollmacht strenge Anforderungen gestellt; eine Prozessvollmacht darf am Willen des Auftraggebers, sich in einem bestimmten Prozessverfahren vertreten zu lassen, keinen Zweifel lassen. Eine generelle Vollmacht umfasst daher in der Regel die Prozessführung nicht. Da vorliegend aus der in den Akten befindlichen Vollmacht zur Vertretung in allen Anliegen im Erbfall E. nicht auf eine Vollmacht für Gerichts- bzw. Rechtsmittelverfahren geschlossen werden konnte und innert Nachfrist keine Prozessvollmacht nachgereicht wurde, gilt die Eingabe androhungsgemäss als nicht erfolgt und das Berufungsverfahren ist abzuschreiben.
iusNet ErbR 21.08.2024