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Prozessual Beigeladener

Rolle des prozessual Beigeladenen / Minimalanforderungen an Entscheide, die der Beschwerde an das Bundesgericht unterliegen

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Der prozessual Beigeladene unterstützt als Nebenintervenient die Hauptartei. Als solcher ist er nicht berechtigt, sich in Widerspruch zur Hauptpartei zu setzen oder eigene Anträge zu stellen. – Die jederzeitige Berufung auf die Nichtigkeit setzt mangels allgemeiner Oberaufsicht des Bundesgerichts über die Vorinstanzen die Anfechtung eines Urteils im Rahmen einer zulässigen Beschwerde voraus, was bei einer nicht fristkonform erhobenen Beschwerde nicht gegeben ist. – Ein Entscheid, dem es an einer schlüssigen Begründung der fallbezogenen Anwendung der vom Gericht zitierten Gesetzesbestimmung fehlt, genügt den Anforderungen des BGG nicht.
iusNet ErbR 20.08.2020