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Personal Representative

Folgen der Ernennung eines Personal Representative nach britischem Recht für die Betreibung der Erbschaft in der Schweiz

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Nachlassverwaltung
Der britische Personal Representative/Administrator kommt nicht nur dann zum Einsatz, wenn eine Erbschaft überschuldet ist. Seine Rolle ist derjenigen des Willensvollstreckers ähnlicher als derjenigen des amtlichen Liquidators. Die Erbschaft kann folglich weiterhin in der auf den Verstorbenen anwendbaren Betreibungsart dort betrieben werden, wo der Erblasser im Zeitpunkt seines Ablebens betrieben werden konnte.
iusNet ErbR 12.11.2019