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Pactum de quota litis

Verletzung der Berufsregeln durch Vereinbarung eines pactum de palmario während laufenden Mandats und Inrechnungstellung eines krass übersetzten Honorars

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid des St. Galler Verwaltungsgerichts, wonach der Abschluss eines pactum de palmario (Erfolgsprämie) während laufenden Mandats Art. 12 lit. e BGFA verletzt. Die Schlussfolgerung des Verwaltungsgerichts, dass ein Honorar, welches den kantonal üblichen Stundensatz um das Zwei- bis Dreifache und die gestützt auf die kantonale Gebührenordnung höchstens geschuldete Parteientschädigung um das Vierfache übersteigt, krass übersetzt ist und einen Verstoss gegen Art. 12 lit. a BGFA darstellt, ist nicht zu beanstanden.
iusNet ErbR 03.02.2020