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Gesetzliche Erbfolge

Vorfrageweise Überprüfung der Eheungültigkeit / Erbeinsetzung (Auslegung eines Testaments)

Rechtsprechung
Erbrechtliche Klagen
Nachlassabwicklung
Die Zulässigkeit einer vorfrageweisen Prüfung der Ehegültigkeit in einer erbrechtlichen Streitigkeit darf angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichts, wonach die Wirkung eines gestaltenden Urteils seiner Natur nach nicht im Rahmen der Beantwortung von (rechtlichen) Vorfragen herbeigeführt werden kann, sondern nur mittels der im Gesetz hierfür vorgesehenen Mittel, bezweifelt werden (Frage in casu offengelassen, da kein Ungültigkeitsgrund nachgewiesen wurde). – Formell als Erben eingesetzt werden können auch Personen, die schon von Gesetzes wegen zur Erbschaft berufen sind, z.B., wenn der Erblasser die Erbquoten abweichend von der gesetzlichen Regelung festlegen oder bestimmte Erben vollständig übergehen möchte. Ob der Erblasser einen gesetzlichen Erben zusätzlich formell als Erben einsetzen wollte, ist durch Auslegung nach den üblichen Auslegungsregeln zu ermitteln.
iusNet ErbR 27.11.2024

Erbteilung, insbesondere Ausgleichungspflicht bei gewillkürter Erbfolge

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung, wonach sich die Frage eines ausdrücklichen Ausgleichungsdispenses i.S.v. Art. 626 Abs. 2 ZGB nur im Falle der gesetzlichen Erbfolge oder einer gewillkürten Erbfolge, die gleiche oder proportionale Anteile wie das gesetzliche Erbrecht vorsieht, stellen kann. Können sich die Erben über den Anrechnungswert eines Grundstücks nicht einigen, so wird er durch amtlich bestellte Sachverständige geschätzt. Zieht sich das Verfahren in die Länge, ist es Sache der Erben, eine Aktualisierung der Bewertung zu beantragen. Eine Neuschätzung kann insbesondere dann verlangt werden, wenn das Verfahren sehr lange dauert oder wenn bei erst kurzer Verfahrensdauer die Möglichkeit einer Wertveränderung dargetan wird. In beiden Fällen muss die ursprüngliche Schätzung grob fehlerhaft geworden sein.
iusNet ErbR 21.05.2024