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Erbenstellung

Begründung der Zuständigkeit des angerufenen schweizerischen Gerichts durch Einlassung, wenn jegliche Berechtigung eines Miterben am Nachlass in Streit liegt

Rechtsprechung
Internationales Erbrecht
Der Begriff der vermögensrechtlichen Streitigkeit in Art. 6 IPRG entspricht inhaltlich dem des vermögensrechtlichen Anspruchs von Art. 5 Abs. 1 IPRG und das Bundesgericht hat erkannt, dass die Zulässigkeit einer Gerichtsstandvereinbarungen im Bereich des Erbrechts nach überwiegender Auffassung bejaht wird. Es gebe keinen Grund, die Einlassung anders zu behandeln. Streitigkeiten um erbrechtliche Ansprüche sind vermögensrechtlicher Natur, weshalb die Zuständigkeit auch durch Einlassung begründet werden kann.
iusNet ErbR 17.03.2022

Recht der mittels Pflichtteilsvermächtnis vollständig abgefundenen Pflichtteilserbin auf Beantragung eines öffentlichen Inventars?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Ein durch eine Verfügung von Todes wegen vollständig übergangener Pflichtteilserbe erlangt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts erst mit einem zu seinen Gunsten lautenden Herabsetzungs- oder Ungültigkeitsurteil Erbenstellung. Bis dahin ist er lediglich virtueller Erbe und nicht berechtigt, ein öffentliches Inventar zu verlangen. Das muss gemäss Obergericht auch für den von der Erbfolge ausgeschlossenen Pflichtteilserben gelten, dem statt seines Anteils am Nachlass ein Vermächtnis in Höhe seines Pflichtteils auszurichten ist.
iusNet ErbR 07.09.2020

Anspruch der mit einer als Vermächtnis bezeichneten Vermögenszuwendung abgefundenen Pflichtteilserbin auf Ausstellung einer Erbbescheinigung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
- aktualisiert - 
Um seinen Anspruch auf Erbenstellung durchzusetzen, muss ein durch Verfügung von Todes wegen vollständig übergangener Pflichtteilserbe ein zu seinen Gunsten lautendes Herabsetzungs- bzw. ggf. Ungültigkeitsurteil erwirken. Die Aktivlegitimation für die Herabsetzungklage setzt voraus, dass der Pflichtteilserbe den Pflichtteil nicht bereits dem Werte nach erhalten hat. Das Konzept des virtuellen Erben ermöglicht es, und darin liegt gemäss Obergericht seine zentrale Funktion, einen Nachkommen von der Erbenstellung und damit aus der Erbengemeinschaft auszuschliessen. - Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts nicht ein.
iusNet ErbR 17.12.2019