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Dem Werte nach vollständig abgefundener Pflichtteilserbe

Recht der mittels Pflichtteilsvermächtnis vollständig abgefundenen Pflichtteilserbin auf Beantragung eines öffentlichen Inventars?

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Ein durch eine Verfügung von Todes wegen vollständig übergangener Pflichtteilserbe erlangt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts erst mit einem zu seinen Gunsten lautenden Herabsetzungs- oder Ungültigkeitsurteil Erbenstellung. Bis dahin ist er lediglich virtueller Erbe und nicht berechtigt, ein öffentliches Inventar zu verlangen. Das muss gemäss Obergericht auch für den von der Erbfolge ausgeschlossenen Pflichtteilserben gelten, dem statt seines Anteils am Nachlass ein Vermächtnis in Höhe seines Pflichtteils auszurichten ist.
iusNet ErbR 07.09.2020