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Chemische Reinigung

Chemische Reinigung: Kostentragungspflicht bei Altlastensanierung

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung
Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung setzt der Übergang der Kosten­tragungspflicht des Verhaltensverursachers auf seine Erben voraus, dass (1) zum Zeitpunkt des Erbgangs eine rechtliche Grundlage für eine Sanierungs- und Kosten­tragungs­pflicht bestanden hat und (2) die Erben die Möglichkeit gehabt haben, das Erbe auszuschlagen oder unter öffentlichem Inventar anzunehmen, was die Vorherseh­barkeit einer Sanierungs­pflicht bedingt. Dass sich das im Zeitpunkt des Erbgangs im Kataster der belasteten Standorte eingetragene Grundstück infolge Verkaufs nicht in der Erbmasse befand, bewahrte die Erbin vorliegend nicht vor dem Übergang der Kostentragungs­pflicht, da die Sanierungs­pflicht der Erblasserin und Mutter, die auf dem Grundstück eine chemische Reinigung betrieben hatte, für die Erbin voraussehbar war.
iusNet ErbR 26.09.2024