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Ausstand

Ausstandsbegehren gegen alle Richter und Aktuare am Kantonsgericht GR: Verletzung des rechtlichen Gehörs

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Das rechtliche Gehör als Teilaspekt des allgemeinen Grundsatzes des fairen Verfahrens umfasst auch das Recht, von beim Gericht eingereichten Stellungnahmen Kenntnis zu erhalten und sich dazu äussern zu können (sog. Replikrecht). Das setzt voraus, dass jede solche Stellungnahme den Beteiligten rechtzeitig zugestellt wird. Da der Beschwerdeführer keine Gelegenheit erhalten hatte, sich zu den Stellungnahmen Personen, deren Ausstand er verlangt hatte, vor Erlass des Entscheids zu äussern, wird der das Ausstandsbegehren abweisende Entscheid aufgehoben und an die Vorinstanz zurückgewiesen.
iusNet ErbR 09.09.2021

Rolle des prozessual Beigeladenen / Minimalanforderungen an Entscheide, die der Beschwerde an das Bundesgericht unterliegen

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen
Der prozessual Beigeladene unterstützt als Nebenintervenient die Hauptartei. Als solcher ist er nicht berechtigt, sich in Widerspruch zur Hauptpartei zu setzen oder eigene Anträge zu stellen. – Die jederzeitige Berufung auf die Nichtigkeit setzt mangels allgemeiner Oberaufsicht des Bundesgerichts über die Vorinstanzen die Anfechtung eines Urteils im Rahmen einer zulässigen Beschwerde voraus, was bei einer nicht fristkonform erhobenen Beschwerde nicht gegeben ist. – Ein Entscheid, dem es an einer schlüssigen Begründung der fallbezogenen Anwendung der vom Gericht zitierten Gesetzesbestimmung fehlt, genügt den Anforderungen des BGG nicht.
iusNet ErbR 20.08.2020