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Vorsicht bei fortgesetzten Erbengemeinschaften - Die Ablehnung der Erbschaftssteuer kann einschneidende Folgen haben.

Nachlassabwicklung
Fortgesetzte Erbengemeinschaft | Erbschaftssteuer | Liegenschaftenhandel
Vorsicht bei fortgesetzten Erbengemeinschaften - Die Ablehnung der Erbschaftssteuer kann einschneidende Folgen haben.
Michael Fischer und Samuel Ramp
NZZ vom 25. Januar 2021 | S. 9