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Erbrecht > Kein Gesetzliches Erbrecht Für Faktische Lebenspartner das Unterhaltsvermächtnis Gemäss Art 484a Ve

(K)ein gesetzliches Erbrecht für faktische Lebenspartner? - Das Unterhaltsvermächtnis gemäss Art. 484a VE ZGB zwischen erbrechtlicher Kompensation und Solidarität

Vorsorge- und Nachlassplanung
Revision | Faktischer Lebenspartner | Unterhaltsvermächtnis
(K)ein gesetzliches Erbrecht für faktische Lebenspartner? - Das Unterhaltsvermächtnis gemäss Art. 484a VE ZGB zwischen erbrechtlicher Kompensation und Solidarität
Cordula Lötscher
successio 2/2018 | S. 195-209