Das Zürcher Obergericht hatte sich im Rahmen der Frage der örtlich und sachlich für die Testamentseröffnung zuständigen Behörde mit der Bestimmung des Wohnsitzes eines Schweizers zu befassen, der in den USA gelebt hatte, jedoch zur Behandlung seiner Krankheit in die Schweiz zurückgereist und dort verstorben war.