Mit Betreibungsbegehren vom 16. August 2022 leitete die Bank D. gegen die «Unverteilte Erbschaft des E.A. sel.» bzw. handschriftlich abgeändert gegen die «Erbengemeinschaft des E.A. sel.» eine Betreibung auf Verwertung eines Grundpfands ein. Als Grundpfand wurde ein zur unverteilten Erbschaft des E.A. gehörendes Grundstück bezeichnet. In der Rubrik «Erben» wurden die beiden Söhne A.A. und B.A. von E.A. genannt. Der Zahlungsbefehl wurde B.A. zugestellt; die Zustellung an den an keiner Adresse gemeldeten A.A. erfolgte per öffentliche Bekanntmachung. Die Liegenschaft wurde am 1. März 2024 versteigert. A.A. ist der Meinung, die Betreibung sei für ungültig zu erklären, weil aus den Angaben im Betreibungsbegehren und im Zahlungsbefehl nicht klar hervorgehe, gegen wen sich die Betreibung richte.