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Erbschaftssteuer: Bemessungsgrundlage bei grundpfandbelasteter Liegenschaft

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer: Bemessungsgrundlage bei grundpfandbelasteter Liegenschaft

A. hinterliess als gesetzliche Erben ihren Ehemann D. sowie ihre Geschwister B. und E. Gemäss Erbvertrag ist D. für den Fall des Vorversterbens von A. als Vorerbe für den gesamten Nachlass mit Ausnahme eines hälftigen Miteigentumsanteils an einer Liegenschaft in F. eingesetzt; Erbe des hälftigen Miteigentumsanteils sollte B. sein. Streitig ist, ob das kantonale Steueramt bei der Veranlagung von B. zu Recht die auf dem Grundstück in F. lastende Hypothek nicht in die Bemessungsgrundlage einbezog.
iusnet ErbR 12.09.2023

Erbschaftssteuer im Kanton Genf: Lebensversicherung mit Begünstigungsklausel

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer im Kanton Genf: Lebensversicherung mit Begünstigungsklausel

Die 2014 verstorbene A. hatte zwei Lebensversicherungen bei einer französischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen und als einzigen Begünstigten im Todesfall P. bzw. ggf. dessen Erben eingesetzt. Die kantonale Steuerverwaltung erhob bei den Erben Steuern auf dem Wert dieser Versicherungen, wobei sie präzisierte, dass es sich dabei um ein Legat zugunsten von P. handle, steuerpflichtig in der 5. Kategorie. Dagegen wehren sich die Erben.
iusnet ErbR 30.04.2024

Beschwerde einer Steuerpflichtigen gegen die für das «inventaire au décès» in Rechnung gestellten Gebühren

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Beschwerde einer Steuerpflichtigen gegen die für das «inventaire au décès» in Rechnung gestellten Gebühren

B. hinterliess seine Ehefrau A. sowie drei Töchter aus einer früheren Ehe. Mit Erbschaftssteuerrechnung vom 19. November 2020 betreffend die Erbengemeinschaft von B. wies die Steuerbehörde A. vom steuerbaren Gesamtbetrag einen Anteil zu und auferlegte ihr entsprechend ihrem Anteil an den Gebühren für das amtliche Inventar (inventaire au décès) Kosten in Höhe von CHF 1837.50. A. rügt, bei der Ermittlung des Nettonachlassvermögens und damit der Basis für die Berechnung der Inventargebühr seien zu Unrecht nicht mehr einbringliche Forderungen berücksichtigt sowie die AG im Nachlass zu hoch bewertet worden.
iusnet ErbR 24.10.2024

Händerung infolge Auflösung einer Erbvorbezugsgemeinschaft – Aufschub der Grundstückgewinnsteuer?

Rechtsprechung
Erbschaftssteuer

Händerung infolge Auflösung einer Erbvorbezugsgemeinschaft – Aufschub der Grundstückgewinnsteuer?

A. hat einen hälftigen Anteil am Grundstück B. – wie seine Schwester die andere Hälfte – zu 1/8 durch Erbgang von seiner verstorbenen Mutter, zu 1/8 durch Erbverzicht des Vaters auf seinen Anteil am Nachlass der Mutter und zu ¼ durch Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft von seinem Vater erworben. Im Juli 2016 übertrug A. seinen Gesamthandanteil seiner Schwester, wobei der Kaufpreis durch Übernahme der Hypothek sowie Zahlung der Herausschuld getilgt wurde. Streitig ist, ob die Steuerverwaltung die Grundstückgewinnsteuer für den Eigentümerwechsel am Viertel, den A. durch Erbvorbezug erworben hat, zu Unrecht nicht aufgeschoben hat.
iusnet ErbR 20.01.2025

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