G. hinterliess als gesetzlichen Erben ihren Sohn C. Vor ihrem Tod hatte sich G. Kapitalleistungen der 2. und 3. Säule ausbezahlen lassen. Ferner vermachte sie mit einem von Notar A. öffentlich beurkundeten Kaufvertrag (gemischte Schenkung) der E. die Liegenschaften H. und begünstigte mit Testament vom selben Tag E. Im März 2019 reichte C. gegen E. eine Nichtigkeits-, eventualiter eine Ungültigkeits- (je in Bezug auf den Kaufvertrag und das Testament), subeventualiter eine Herabsetzungsklage sowie eine Erbschafts- und Auskunftsklage ein. Zusammen mit seiner Replik erhob C. ausserdem eine Streitverkündungsklage gegen Notar A.