A. trat aufgrund des Versterbens ihrer Mutter als deren einzige Tochter in die bereits seit 1981 bestehende Erbengemeinschaft im Nachlass des Grossvaters mütterlicherseits ein. Die Nutzniessung am gesamten Nachlass stand der Grossmutter zu. Mit Entscheid vom 25. Januar 2018 bewilligte die Gemeinde Cham die von der in bescheidenen Verhältnissen lebenden A. beantragte Bevorschussung der von ihrem damaligen Ehemann für die Kinder leistenden Alimente ab 1. Dezember 2017. Nachdem A. im April 2020 gemeldet hatte, dass sie aus der Erbschaft rund CHF 780 000 erhalten habe, verlangte die Gemeinde die bevorschussten Alimente als unrechtmässig bezogen zurück und erstattete ausserdem Strafanzeige.