E hinterliess als gesetzliche Erben seine Ehefrau A und die gemeinsame Tochter B. Im Testament hatte E seine Ex-Frau F als Alleinerbin und deren Tochter als Ersatzerbin eingesetzt. In ihrer Berufung gegen das Urteil der Justice de Paix (Testamentseröffnungsbehörde) beantragten A und B die Absetzung der Erbschaftsverwaltung sowie die materielle Beurteilung ihrer Stellung als Alleinerbinnen im Nachlass von E.