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Rückforderung bevorschusster Alimente: (Nicht-)Berücksichtigung eines mit einer Nutzniessung belasteten Erbteils

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Rückforderung bevorschusster Alimente: (Nicht-)Berücksichtigung eines mit einer Nutzniessung belasteten Erbteils

A. trat aufgrund des Versterbens ihrer Mutter als deren einzige Tochter in die bereits seit 1981 bestehende Erbengemeinschaft im Nachlass des Grossvaters mütterlicherseits ein. Die Nutzniessung am gesamten Nachlass stand der Grossmutter zu. Mit Entscheid vom 25. Januar 2018 bewilligte die Gemeinde Cham die von der in bescheidenen Verhältnissen lebenden A. beantragte Bevorschussung der von ihrem damaligen Ehemann für die Kinder leistenden Alimente ab 1. Dezember 2017. Nachdem A. im April 2020 gemeldet hatte, dass sie aus der Erbschaft rund CHF 780 000 erhalten habe, verlangte die Gemeinde die bevorschussten Alimente als unrechtmässig bezogen zurück und erstattete ausserdem Strafanzeige.
iusNet ErbR 05.06.2024

Anfechtung eines Vollstreckungsentscheids in Bezug auf erbrechtliche Sicherungsmassnahmen

Rechtsprechung
Nachlassabwicklung

Anfechtung eines Vollstreckungsentscheids in Bezug auf erbrechtliche Sicherungsmassnahmen

L., verstorben in Lausanne, war im Zeitpunkt ihres Todes bedürftig und besass keinerlei Vermögenswerte in der Schweiz. Sie war jedoch am in Polen eröffneten Nachlass ihres Onkels M. beteiligt. Die mutmassliche Erbin A. wehrt sich gegen eine im Zusammenhang mit bereits früher angeordneten Sicherungsmassnahmen erlassene Vollzugsverfügung. Sie bestreitet u.a. die Zuständigkeit der Juge de Paix, die strittigen Zwangsvollstreckungsmassnahmen zu erlassen.
iusNet ErbR 19.06.2024

Anfechtbarkeit eines Rückweisungsentscheides

Rechtsprechung
Prozessrechtliche Fragen

Anfechtbarkeit eines Rückweisungsentscheides

Die Parteien kämpfen seit zwei Jahrzehnten um die Teilung des Nachlasses ihres Vaters, was bereits zu mehreren Entscheidungen des Bundesgerichts geführt hat. Streitig sind u.a. die Zuteilung der Aktien einer AG, die Ausgleichungspflicht eines daraus allenfalls resultierenden Mehrwerts und die Ausgleichungspflicht lebzeitiger Zuwendungen. Vorliegend geht es um die Anfechtbarkeit eines Entscheids, mit dem das Obergericht die Sache an die Vorinstanz zurückwies, damit diese die Ausgleichungsansprüche aus lebzeitigen Zuwendungen prüft und einen Endentscheid fällt, der auch die bereits beurteilte Aktienzuteilung und die daraus folgenden Ausgleichungsbeträge berücksichtigt.
iusNet ErbR 19.06.2024

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