Drei Jahre nach dem Tod des Erblassers stellten zwei seiner Söhne ein Gesuch um Wiederherstellung der Frist zur Ausschlagung der Erbschaft und, nachdem dies geschehen sei, Vormerknahme, dass sie die Erbschaft ausgeschlagen hätten. Als wichtigen Grund machen sie geltend, dass die kantonale Steuerverwaltung gegen den Verstorbenen und dessen Ehefrau ein Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren eingeleitet habe und Nachsteuern in Höhe von mehreren Millionen Franken sowie eine Busse drohten.