IPRG-Revision: Kompetenzkonflikte vermeiden und bestehende Unklarheiten ausräumen
Die EU hat mit der Europäischen Erbrechtsverordnung für eine Vereinheitlichung des auf grenzüberschreitende Erbfälle anwendbaren Rechts in ihrem Rechtsraum gesorgt. Der Bundesrat schlägt nun eine teilweise Harmonisierung der Erbrechtsbestimmungen des IPRG mit dieser Verordnung vor. Gleichzeitig soll die Revision bestehende Unklarheiten ausräumen und allfälligem Neuerungsbedarf Rechnung tragen.