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Einsprache- und Äusserungsmöglichkeit zum öffentlichen Inventar

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Nachlassabwicklung
Prozessrechtliche Fragen

Einsprache- und Äusserungsmöglichkeit zum öffentlichen Inventar

Das Bundesgericht befasst sich in diesem Entscheid mit der Frage, ob die bundesrechtlichen Vorschriften zum öffentlichen Inventar und das rechtliche Gehör verletzt werden, wenn ein aufgrund von Änderungs- und Ergänzungsanträgen von Erben erstellter Nachtrag zum Inventar vor Ansetzung der Frist zur Ausschlagung nicht zur Einsicht aufgelegt wird.
iusNet ER 10.12.2018

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