Ein belgischer Staatsbürger verstarb mit letztem Wohnsitz in Griechenland. Testamentarisch hatte er seiner Ehefrau und seinem Sohn zwei Grundstücke zugewiesen. Für den restlichen Nachlass setzte er F. als Erben ein. Der Sohn forderte in der Folge wegen vermuteter Pflichtteilsverletzung von einem Schweizer Bankinstitut Auskünfte über sämtliche Konten, deren Inhaber oder wirtschaftlich Berechtigte der Verstorbene war. Umstritten ist die Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte.