Gegen den Entscheid bezüglich einer Honorarforderung für «Strategische Planung/Vorstudien» in einem letztendlich nicht verwirklichten Projekt zur Überbauung von Nachlassgrundstücken erhoben beide Erben je separat mit unterschiedlichen Rechtsbegehren und Begründungen Berufung. Das Obergericht äussert sich zum Erfordernis des gemeinsamen Handelns der Erben im Prozess und insb. im Rechtsmittelverfahren.