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Entbindung vom ärztlichen Berufsgeheimnis

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Entbindung vom ärztlichen Berufsgeheimnis

Der verstorbene Vater von K. hatte während seines Aufenthalts in der Palliativabteilung eines Spitals ein Testament errichtet. K. ersuchte daher für den Erstellungstag und den Tag zuvor um Zustellung der Krankenakten. Der Vater sei damals mit starken Schmerzmitteln behandelt worden. Das Gesundheitsdepartement hiess das von den behandelnden Ärzten gestellte Gesuch um Entbindung vom ärztlichen Berufsgeheimnis gut. Dagegen wehren sich zwei Erben.
iusNet ErbR 18.02.2021