iusNet

Erbrecht > Rechtsprechung

Gerichtskostenvorschuss / Ratenzahlung

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen

Gerichtskostenvorschuss / Ratenzahlung

Nachdem sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege in einem von ihm anhängig gemachten Erbteilungsprozess vom Bezirksgericht abgewiesen worden war, ersuchte der Beschwerdeführer darum, den Gerichtskostenvorschuss in Raten bezahlen zu dürfen. Das Bezirksgericht trat in der Folge auf die Klage nicht ein; einer dagegen erhobenen Berufung war kein Erfolg beschieden. Vor Bundesgericht hält der Beschwerdeführer an seinem Antrag um Ratenzahlung fest.
iusNet ErbR 26.04.2022

Herabsetzungsklage: Klagefrist und Pflichtteilsberechnungsmasse

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen

Herabsetzungsklage: Klagefrist und Pflichtteilsberechnungsmasse

Der am 24.1.2010 verstorbene E. hinterliess als Erben seine fünf Kinder A., B., C., D. und G. sowie seine Ehefrau F. Am 3.2.2021 wurde den Erben ein Ehevertrag von 1991, ein Erb- und Erbverzichtsvertrag von 1991 und ein Erbvertrag von 2003 eröffnet. Mit Schlichtungsgesuch vom 28.1.2011 und Klage vom 29.2.2012 beantragte D. zur Wiederherstellung seines Pflichtteils die Herabsetzung diverser lebzeitiger Zuwendungen an seine Geschwister. Streitig sind die Wahrung der Frist und die Höhe der Pflichtteilsberechnungsmasse.
iusNet ErbR 26.04.2022

Zuständigkeit zur Behandlung von Aufsichtsbeschwerden gegen einen Willensvollstrecker

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen

Zuständigkeit zur Behandlung von Aufsichtsbeschwerden gegen einen Willensvollstrecker

A. wurde auf Aufsichtsbeschwerde der eingesetzten Erbinnen mit Entscheid des Kantonsgerichtspräsidenten vom 15. Juli 2021 als Willensvollstrecker im Nachlass von D. abgesetzt. Eine dagegen erhobene Berufung wies das Obergericht Glarus ab. Mit Beschwerde an das Bundesgericht verlangt A. die Aufhebung des obergerichtlichen Urteils. Streitig ist die Zuständigkeit des Kantonsgerichtspräsidenten.
iusNet ErbR 26.04.2022

Anforderungen an eine Ersatzverfügung

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen

Anforderungen an eine Ersatzverfügung

Der Erblasser hatte testamentarisch verschiedene Vermächtnisse ausgerichtet. Der Restnachlass sollte an sechs eingesetzten Erben gehen. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass eine als Erbin eingesetzte Stiftung nicht existierte, verlangten die testamentarisch nur mit einem Vermächtnis bedachten Halbbrüder des Erblasser, an die Stelle der Stiftung zu treten. Dagegen wehren sich drei der eingesetzte Erben.
iusNet ErbR 01.04.2022

Verspätet eingebrachte Tatsachenbehauptungen und Beweismittel

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen

Verspätet eingebrachte Tatsachenbehauptungen und Beweismittel

Der Ehemann der Erblasserin klagte gegen deren Kinder aus erster Ehe auf Ausrichtung von Vermächtnissen und Bezahlung von Geldbeträgen. Streitig ist die Zahlung der Geldbeträge, gegenüber welcher die Kinder eine Verrechnungsforderung aus Güterrecht erhoben hatten, welche die kantonalen Instanzen vor dem Hintergrund gutgeheissen hatte, dass das Vermögen von A. während der Ehe zugenommen und dem Ehemann der Beweis, dass der Vermögenszuwachs Eigengut sei, nicht erbracht hatte.
iusNet ErbR 01.04.2022

Solidarische Haftung der Erben für Barvermächtnisse

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen

Solidarische Haftung der Erben für Barvermächtnisse

Ein Erblasser hinterliess als Erbinnen seine beiden Töchter. Testamentarisch hatte er zugunsten seiner Enkelin ein Barlegat ausgerichtet. Mit einzig gegen ihre Tante gerichteter Klage beantragte die Enkelin, die Tante sei als solidarisch haftende Erbin zu verurteilen, ihr das Vermächtnis zulasten des Nachlasses auszurichten. Vor Bundesgericht streitig ist, ob die Vorinstanzen die Tante im Lichte dieses Antrags allein zur Zahlung des Vermächtnisses verurteilen durften und ob die Tante passivlegitimiert ist.
iusNet ErbR 30.03.2022

Verzugszinsen, wenn die vom Vermächtnisnehmer zu tragende Steuer aus dem Nachlass bezahlt wurde

Jurisprudence
Erbschaftssteuer

Verzugszinsen, wenn die vom Vermächtnisnehmer zu tragende Steuer aus dem Nachlass bezahlt wurde

Eine von zwei Erbinnen hatte in ihrer Funktion als Willensvollstreckerin die gesamte auf dem Nachlass erhobene Erbschaftssteuer, einschliesslich des Anteils, der auf die ihr als Vermächtnis zugewendete Liegenschaft entfiel, aus Mitteln des Nachlasses bezahlt. Nicht mehr streitig ist, dass die Steuern auf dem Vermächtnis von der Vermächtnisnehmerin zu tragen sind. Streitig ist dagegen, ob und ggf. ab wann auch ein Verzugszins angefallen ist.
iusNet ErbR 17.03.2022

Begründung der Zuständigkeit des angerufenen schweizerischen Gerichts durch Einlassung, wenn jegliche Berechtigung eines Miterben am Nachlass in Streit liegt

Jurisprudence
Internationales Erbrecht

Begründung der Zuständigkeit des angerufenen schweizerischen Gerichts durch Einlassung, wenn jegliche Berechtigung eines Miterben am Nachlass in Streit liegt

Der norwegische Staatsangehörige A.R. hatte A. zu einer Quote von 1/16 als Erbe eingesetzt und seinen gesamten Nachlass dem norwegischen Recht unterstellt. Die Miterben fochten die Begünstigung von A. an. Streitig ist sowohl die Zuständigkeit der Schweizer Gerichte als auch die Frage, ob die erbrechtlichen Ansprüche von A. gestützt auf das norwegische Recht entfallen, da dieser als Geschäftspartner von A. unter Verletzung des in ihn gesetzten Vertrauens ungerechtfertigte Leistungen kassiert habe.
iusNet ErbR 17.03.2022

Auf die Protokollierung einer Ausschlagungserklärung anwendbares Verfahrensrecht

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen

Auf die Protokollierung einer Ausschlagungserklärung anwendbares Verfahrensrecht

Die Tochter des Erblassers schlug die Erbschaft aus. Sieben Monate später beantragte sie mit als Revisionsgesuch bezeichneter Eingabe, die Vormerknahme ihrer Ausschlagung sei aufzuheben, und zwar unter dem Gesichtspunkt von sowohl Art. 328 Abs. 1 ZPO (Revision) als auch Art. 256 Abs. 2 ZPO (Aufhebung oder Abänderungen von Entscheidungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit). Da ihr vor den kantonalen Instanzen kein Erfolg beschieden war, wendet sich die Tochter an das Bundesgericht.
iusNet ErbR 21.02.2022

Anfechtung eines den Antrag auf Sistierung des Schlichtungsverfahrens gutheissenden Entscheids

Jurisprudence
Prozessrechtliche Fragen

Anfechtung eines den Antrag auf Sistierung des Schlichtungsverfahrens gutheissenden Entscheids

B. reichte im Kanton Bern ein auf Wiederherstellung seines Pflichtteils gerichtetes Schlichtungsgesuch gegen E., A., C. und D. ein. Am folgenden Tag reichte er gegen dieselben Parteien ein ähnliches Gesuch im Kanton Waadt ein. Im Anschluss an die Schlichtungsverhandlung sistierte die zuständige Richterin auf Antrag von B. das Schlichtungsverfahren im Kanton Waadt wegen Rechtshängigkeit. Dagegen wehren sich A. und E. Sie verlangen, dass das Verfahren wegen Säumnis der Klägerin B. an der Schlichtungsverhandlung abgeschrieben werde.
iusNet ErbR 21.02.2022

Pages