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Solidarische Haftung der Erben für Barvermächtnisse

Solidarische Haftung der Erben für Barvermächtnisse

Jurisprudence
Erbrechtliche Klagen

Solidarische Haftung der Erben für Barvermächtnisse

Mit öffentlicher letztwilliger Verfügung hatte der 2018 verstorbene D. bestimmt, dass sein Nachlass zu je zur Hälfte an seine Töchter C. und A. gehen sollte. Ferner richtete er ein Vermächtnis zugunsten von C.s Tochter B. in Höhe von CHF 200 000 aus. 

Im Juni 2019 reichte B. Klage gegen ihre Tante A. ein und verlangte, A. sei als solidarisch haftende Erbin zu verurteilen, ihr das Vermächtnis zu Lasten des Nachlasses auszurichten. Mit Urteil vom 11. März 2020 verpflichtete das Richteramt A., B. CHF 200 000 zu zahlen. Nachdem ihrer Berufung gegen dieses Urteil kein Erfolg beschieden war, gelangt A. mit Beschwerde an das Bundesgericht, mit dem Begehren, die Klage sei in Aufhebung des Urteils des Obergerichts abzuweisen. 

Streitig ist zunächst, ob die Vorinstanzen im Lichte von B.s Antrag A. allein zur Ausrichtung des Vermächtnisses verurteilen durfte.

Die Vorinstanz hatte erwogen, aus der Klagebegründung und dem Gesamtzusammenhang in Verbindung mit dem Rechtsbegehren (das neben der Rechtsfolge auch Elemente der Begründung enthalte) ergebe sich klar, dass B. ihre Tante A. als Solidarschuldnerin ins Recht habe...

iusNet ErbR 30.03.2022

 

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